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Turkwebler ist immer bemüht News, Links und Information für das Portal der Türkei zu bekommen. Die Informationen hier sind für den deutschen Partner gedacht. Die Unterlagen Liste ist für die Eheschliessung / Heirat in der Türkei. Wir bitte Sie gerade bei solchen Inhalten auf eventuelle Fehler hinzuweisen, nutzen Sie bitte unsere e-Mail.
Bedingungen für die Heirat in der Türkei
Bestimmte Krankheiten wie Epilepsie, Hysterie, Hepatites, und sonstige ansteckende Krankheiten machen die Eheschliessung in der Türkei unmöglich. Nur Personen, die Heiratsfähig, dies heisst geistig gesund sind, dürfen heiraten. Geisteskrankheit ist ein Hindernis für Heirat in der Türkei. Das Mindestalterfür die Heirat in der Türkeibeträgt 18 Jahre und eine Blutverwandtschaft muss ausgeschlossen werden. Eine bereits existierende Ehe Monogamie darf nicht bestehen. Ein Hauptprinzip im türkischen Familiengesetz ist die Monogamische Ehe. Eine zweite Heirat kann erst nach Lösung, Scheidung vollzogen werden. Ein Geschiedener muss die amtlichen Dokumente z.b. das Scheidungsurteil vorlegen, um wieder heiraten zu können. Geschiedene Frauen können erst nach einer Frist von 300 Tagen nach der Scheidung wieder heiraten, eventuell kann beim Standesamt auch ein Attest eines Frauenartztes oder der Ärztin vorgelegt werden, daß keine Schwangerschaft besteht um diese Frist zu verkürzen. Unterlagen die man zur Eheschliessung / Heirat grundsätzlich benötigt - Personalausweis oder Pass, auch eine Kopie, die von einem türkischen Notar beglaubigt wurde (Nüfus Cüzdani Süreti) / übersetzt
- Internationale Geburtsurkunde (Dogum Kayit Örnegi)
- Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, 14 Tage Gültigkeit (Ikametga Ilmuhaberi) / übersetzt
- Ehefähigkeitszeugnis von der Heimatbehörde, 6 Monate Gültigkeit (Evlenme Ehliyet Belgesi)
- Gesundheitszeugnis von einer SSK Klinik (Bluttest, Röntgenaufnahme der Lunge, 2 Passbilder)
- Je 6 Passbilder von Ehemann und Ehefrau
Zusätzliche Unterlagen Familienstand Ledig mit Kind Achtung, 6 Monate Gültigkeit - Nachweis der Eheauflösung im Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, Sorgerechtsentscheidung / übersetzt
- Auseinandersetzungszeugnis vom Vormundschaftsgericht des Bezirks, in dem das Kind seinen Wohnsitz Standesamt / übersetzt
- Geburtsurkunde des Kindes / übersetzt
Zusätzliche Unterlagen Familienstand geschieden oder verwitwet- Heiratsurkunde / Familienbuch mit Auflösungsvermerk / übersetzt
oder: Auszug aus dem Familienregister ist besser / übersetzt - Scheidungsurteil mit Begründung bei minderjährigen Kindern auch mit Sorgerechtsregelung / übersetzt
oder Sterbeurkunde / übersetzt
Zusätzliche Unterlagen bei gemeinsamen Kindern- Abstammungsurkunde / übersetzt
Information zur Mitgift Ofizielle Informationen zu Heirat und Ehe
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